Schaut an:
KT (Guttenberg) hat nur ein Staatsexamen (bestanden?), braucht aber für seinen Studienabschluß als Jurist 2. Es gibt die Regelung, daß ihm das Studium trotzdem anerkannt wird, sollte er seine Dissertation einreichen und erfolgreich verteidigen. So jedenfalls wurde es gestern bei der ARD-Will-Plauderstunde von Hans-Ulrich Jörges erwähnt und ist so auch im Wikipedia nachzulesen. Diesen Weg ging KT, wenn auch mit Trickserei und fremder Hilfe erkaufte er sich gar die Bestnote. Sollte ihm der Titel aberkannt werden, hätte KT logischerweise auch keinen Hochschulabschluß mehr. Bleibt abzuwarten, welche Ausnahmeregelung für ihn getroffen wird…